Steuerberatung für Vereine in Pottendorf Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
Unser Leistungsangebot ist auf den Bedürfnissen unserer Mandanten ausgerichtet.
Konzentrieren Sie sich auf das, was Ihnen am Herzen liegt, nämlich die Vereinsarbeit, während wir uns um sämtliche steuerlichen Belange kümmern! Gutmann Consulting Steuerberatungs OG in Pottendorf ist unter anderem auf die Steuerberatung für Vereine spezialisiert, denn auch in diesem Bereich gibt es einen großen Bedarf an maßgeschneiderten Lösungen. Wir bieten erfahrene und fachkundige Unterstützung für gemeinnützige Vereine als auch Berufs- und Wirtschaftsverbände.
Diese Steuern müssen Vereine zahlen
Vereine müssen, ähnlich wie Unternehmer und Privatpersonen, Steuern zahlen. Daher ist eine Beratung durch einen Steuerberater unerlässlich, damit Fristen eingehalten und Gelder, die vor allem gemeinnützigen Organisationen zu Gute kommen, nicht verschenkt werden. Im Fokus der Besteuerung von Vereinen steht die sogenannte Körperschaftssteuer. Hinzu kommen die Gewerbe- und Umsatzsteuer. Überschreiten gemeinnützige Vereine die Umsatzgrenze nicht, sind diese von der Körperschaftssteuer befreit. Selbstverständlich beraten wir Sie ausführlich bei allen Fragen zu diesen komplexen Themen des österreichischen Steuerrechts.
Die Steuerberatungsleistungen für Vereine sind vielfältig
Vertrauen Sie uns bei folgenden Leistungen:
Steuererklärung
Wichtiger Hinweis: Vereine sind ausschließlich dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, falls sie die jährliche Umsatzgrenze von 40.000 Euro überschreiten, umsatzsteuerpflichtig sind oder Mitarbeiter beschäftigen.
Gemeinnützige Vereine sind verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, um ihren Mitgliedern gegenüber Rechenschaft bezüglich der Finanzen abzulegen. Der Jahresabschluss muss jedoch keine Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung beinhalten, sondern den grundlegenden Standards entsprechen. Eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung wird nötig, wenn der Verein die Umsatzgrenze überschreitet. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Vereins, ein Vermögensbestandsverzeichnis zu führen. Das Gemeinnützigkeitsrecht sieht eine Aufzeichnungspflicht für Vereine vor. Dementsprechend muss die Geschäftsführung in Form einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung belegen, dass die Einkünfte für die Ziele des Vereins verwendet werden.
Bei uns sind die Finanzbuchhaltung und die Lohnbuchhaltung in professionellen Händen. Darüber hinaus führen wir das Kassenbuch Ihres Vereins zuverlässig und gewissenhaft. Wir verwenden die notwendige Software für eine schnelle, einfache Erfassung und Verarbeitung der Belege.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?